Nicht in jedem Park ist ein zünftiges Barbecue erlaubt

So geht beim Grillen alles mit rechten Dingen zu


Bei Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen lockt es wieder Tausende ins Grüne. Nicht jeder nennt einen großzügigen Garten sein Eigen. Wer dennoch das schöne Wetter an frischer Luft genießen möchte, zieht in Stadtparks, Grünflächen oder den Wald um. Doch einfach auf der nächstbesten Wiese die Picknickdecke ausbreiten und den Grill anwerfen – das geht nicht. In den meisten Orten ist geregelt, an welchen öffentlichen Plätzen die Bratwürstchen auf dem Rost garen dürfen – und wo dafür ein Bußgeld droht.

Wildlife in der Stadt

Landes- oder gar bundesweit einheitliche Regelungen zum Grillvergnügen an öffentlichen Plätzen bestehen nicht. Daher bleibt nichts anderes übrig, als sich beim örtlichen Ordnungsamt zu informieren. Vielfach sind eigens Flächen für das Wildlife-Vergnügen mitten in der Großstadt ausgewiesen. Auch in Forstgebieten gibt es spezielle Grillplätze. Wer dem zuwiderhandelt, riskiert ein Bußgeld, erst recht, wenn die Outdoor-Fans beispielsweise nach dem Grillvergnügen einfach ihren Müll liegenlassen.

Auch in freigegebenen Grünflächen ist längst nicht alles erlaubt. So sollten Belästigungen von Anwohnern, ob durch Lärm oder dichte Qualmwolken, tunlichst vermieden werden. Aus Gründen der Waldbrandgefahr schreibt die Grünflächenordnung einen Mindestabstand von 100 Metern zu Bäumen und Sträuchern vor. Ebenso unbeliebt bei den Ordnungsbehörden ist das Grillen auf sogenannten Einweggrills, da dadurch oft die Grasnarbe Schaden nimmt. Besser ist ein handelsüblicher Grill mit ausreichendem Abstand zwischen Glut und Grasnarbe.

Checkliste für die Grillparty

Wer den richtigen Platz für die Grillparty mit guten Freunden gefunden hat, sollte schließlich bei der Ausrüstung nichts vergessen: Besonders praktisch sind Taschenmesser wie beispielsweise der “SwissChamp” von Victorinox, die unterwegs gleich mehrere Werkzeuge ersetzen. Die Schere zum Öffnen von Verpackungen ist ebenso dabei wie der Flaschenöffner für die Bier- und der Korkenzieher für die Weinfreunde. Eine Kühltasche hält Grillgut und Salate frisch, die Decke zum Sitzen darf ebenso wenig fehlen wie ein Müllbeutel für die Hinterlassenschaften. Auch Feuerzeug oder Streichhölzer gehören auf die Grill-Checkliste: Manche Party soll schon daran gescheitert sein, dass sich mangels Feuergelegenheit die Holzkohle einfach nicht anzünden ließ.

Vorsicht bei offenen Flammen

Damit das Grillvergnügen nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollte man Vorsicht walten lassen. So sind brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus, Benzin oder Petroleum zum Grillanzünden tabu. Bei aller Partystimmung sollte stets jemand den Grill im Auge haben, damit schnell reagiert werden kann, wenn die Umgebung Feuer fangen sollte. Für diesen Fall ist es gut, einen Auto-Feuerlöscher oder eine Wolldecke griffbereit zu haben. Besondere Aufmerksamkeit ist notwendig, wenn Kinder dabei sind. Die Kleinen sollte man niemals unbeaufsichtigt am Grill lassen.


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